Allgemeine Geschäftsbedingungen

ONYX ist eine Marke von Qumax Brands BV

Standort: Koelmalaan 350, 1812 PS Alkmaar, Etage 5, Einheit 18 (Büro)
Handelskammernummer 73021245
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL859323638B01
ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN

Artikel 1 – Geltung der Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1.1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: die „Bedingungen“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen Qumax (im Folgenden: Qumax) einerseits und jedem Dritten (nachfolgend: Käufer genannt) andererseits und alle zwischen ihnen geschlossenen Verträge Qumax erstellte Angebote für die Lieferung beweglicher Sachen. 1.2. Die Bedingungen sind auch, nachdem sie Bestandteil einer Vereinbarung zwischen Qumax und dem Käufer geworden sind, Bestandteil späterer zwischen Qumax und dem Käufer geschlossener Verträge, auch wenn beim Abschluss der später geschlossenen Verträge nicht auf die Anwendbarkeit der Bedingungen hingewiesen wurde Vereinbarungen. 1.3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und Qumax die Abweichungen schriftlich akzeptiert hat. Die Abweichungen gelten ausschließlich für dieses Angebot bzw. den Vertrag, aufgrund dessen sie getroffen wurden. 1.4. Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer Bestimmung der Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen. 1.5. Die Anwendung der vom Käufer in Anspruch genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von Qumax ausdrücklich abgelehnt. Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere soweit diese sich auf die Zahlung, Verrechnung oder das Recht zur Verpfändung oder Abtretung von Ansprüchen von Qumax gegenüber dem Käufer beziehen.

Artikel 2 – Angebote und Vertragsabschluss 2.1. Jedes Angebot von Qumax ist unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich festgelegt, dass es unwiderruflich ist, und verfällt kraft Gesetzes, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde, nach dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Angebots. Angebote von Qumax können nur schriftlich angenommen werden. 2.2. Verträge zwischen den Parteien kommen erst dann zustande, wenn der Vertragsschluss dem Käufer im Namen von Qumax durch bevollmächtigte Personen schriftlich bestätigt wurde oder 1. weil Qumax den Vertrag in einer für den Käufer erkennbaren Weise vorbehaltlos ausgeführt hat. Ungeachtet des Vorstehenden ist Qumax, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur dann zur Lieferung der bestellten Waren verpflichtet, wenn der für das Land, in dem der Käufer ansässig ist, geltende Gesamtmindestbestellwert erreicht ist oder wie im Angebot ausdrücklich angegeben Auftragsbestätigung von Qumax. Qumax hat das Recht, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein und unbeschadet der Rechte von Qumax gemäß Art. 15, mit dem Käufer geschlossene Verträge aufzulösen oder durch Kündigung zu kündigen, wenn der oben genannte Mindestbestellwert nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Abschluss des (ersten) Vertrages erreicht wird. 2.3. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Qumax gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden. 2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3 – Preise 3.1. Alle von Qumax in seinen Angeboten genannten Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 3.2. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Artikel 4 – Lieferung 4.1. Soweit Qumax eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, einen Entwurf, eine Berechnung oder sonstige Daten zeigt oder zur Verfügung stellt, erfolgt dies lediglich als Hinweis. Die letztendlich zu liefernden Artikel können von den abgebildeten abweichen. 4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb der Länder Niederlande, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz kostenlos. Die Lieferung in andere als die oben genannten Länder erfolgt ab Werk. 4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitstellt, lagert die Ware auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall muss der Käufer die Lagerkosten tragen, unbeschadet des Rechts von Qumax, weiterhin Erfüllung und/oder vollständigen Schadensersatz zu fordern und den Vertrag aufzulösen. 4.4. Unter Androhung des Rechtsverlusts ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Waren innerhalb von 24 Stunden nach der tatsächlichen Lieferung auf etwaige Mängel oder Schäden zu überprüfen oder diese Überprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, nachdem Qumax die Lieferung der Waren mitgeteilt hat die Verfügung des Käufers. Beschädigte oder unvollständige Artikel werden von Qumax nur dann zurückgenommen und (ggf.) ersetzt, wenn sie in der Originalverpackung zurückgegeben werden. 2

Artikel 5 – Teillieferungen Qumax behält sich das Recht vor, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Käufer ist dann zur Zahlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 der Bedingungen verpflichtet.

Artikel 6 – Lieferzeit 6.1. Die Lieferzeit ist stets annähernd und stellt keine Frist dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 6.2. Qumax haftet in keiner Weise für eine Überschreitung der Lieferzeit, aus welchem ​​Grund auch immer. Eine Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet Qumax nicht zur Zahlung einer Entschädigung und gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Kauf zu verweigern oder sich auf die Aussetzung jeglicher Verpflichtungen des Käufers zu berufen.

Artikel 7 – Höhere Gewalt 7.1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden als höhere Gewalt definiert: Streiks (sowohl organisierte als auch unorganisierte) im Unternehmen von Qumax, ein allgemeiner Mangel an Materialien und anderen zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder Dienstleistungen erforderlichen Angelegenheiten allgemeine Transporthindernisse, Nichteinhaltung (ob verschuldet oder nicht) durch Qumax-Lieferanten, Streiks (sowohl organisierte als auch unorganisierte) und Personalmangel. 7.2. Während eines Zeitraums höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Qumax ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von Qumax aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 6 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Kündigung oder Auflösung zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Schadensersatz besteht in diesem Fall die Vereinbarung rückgängig machen. 7.3. Qumax ist berechtigt, die Vergütung für die Leistungen zu verlangen, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrags bereits erbracht wurden, bevor der Umstand erkennbar wurde, der die höhere Gewalt verursacht. 7.4. Qumax ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, eintritt, nachdem Qumax die Leistung bereits hätte erbringen müssen.

Artikel 8 – Gewährleistung 8.1. Unter Berücksichtigung der anderweitigen Bestimmungen der Bedingungen gewährleistet Qumax, dass die von Qumax gelieferten oder verarbeiteten/verwendeten Materialien für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Lieferung den Anforderungen des normalen Verkehrs entsprechen. Wenn der Käufer hinreichend nachgewiesen hat, dass die gelieferten Waren oder Materialien nicht den Anforderungen entsprechen, die im normalen Verkehr an sie gestellt werden, wird Qumax nach eigenem Ermessen entweder Teile liefern, die gelieferten Waren reparieren oder ersetzen, oder bis (teilweise oder anderweitig). ) Auflösung des Vertrags verbunden mit anteiliger Rückerstattung des vom Käufer bereits gezahlten Betrags und in diesem Fall ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. 8.2. Die vorgenannte Gewährleistungspflicht erlischt, wenn: 3 a. der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Qumax selbst Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornimmt; B. Der Käufer hat die gelieferte Ware für einen anderen als den offensichtlichen Bestimmungszweck verwendet; c. Der Käufer hat die gelieferten Waren unsachgemäß behandelt, verwendet oder gewartet (nach angemessener Meinung von Qumax); D. Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht nach; e. Informationspflichten des Käufers gemäß Art. 8.7 nicht eingehalten wurde; F. Ansonsten ist der Käufer für den Mangel der gelieferten Ware ganz oder teilweise verantwortlich. 8.3. Etwaige Kosten für Demontage, Versand und Transport gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. 8.4. Eine Gewährleistung für von Qumax anderweitig erworbene Waren erfolgt nur, wenn und soweit der jeweilige Hersteller/Lieferant eine Gewährleistung übernimmt und in deren Umfang. 8.5. Nach Garantiereparaturen verlängert sich die Garantiezeit nicht. 8.6. Die Tatsache, dass der Käufer Anspruch auf eine Garantie hat, entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen, wie z. B. der Zahlung und dem Kauf aus dem/den mit Qumax geschlossenen Vertrag(en). 8.7. Besteht die gelieferte Ware ganz oder teilweise aus Glas, muss der Käufer den Kunden ordnungsgemäß über die Eigenschaften und Handhabung dieses Materials informieren und insbesondere darüber, dass bereits geringfügige Schäden an gehärtetem Glas zu Spannungsunterschieden und Folgeschäden führen können ( Glas) kann zum Bruch führen.

Artikel 9 – Werbung 9.1. Beschwerden müssen schriftlich und so schnell wie möglich, spätestens jedoch und unter Berücksichtigung der in Art. genannten Frist eingereicht werden. 4.4, innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung der Mängel, unter genauer Angabe der Art und der Gründe der Beschwerde(n) sowie der angeblichen Grundlage der Haftung von Qumax für Ersatz, Reparatur oder Schadensersatz. Nicht oder nicht ausreichend begründete Beschwerden werden von Qumax nicht bearbeitet. 9.2. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die gelieferte Ware als vom Käufer genehmigt. Reklamationen werden dann nicht mehr von Qumax bearbeitet. 9.3. Eine Rücksendung der gelieferten Ware kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Qumax und unter den von Qumax festzulegenden Bedingungen erfolgen.

Artikel 10 – Haftung 10.1. Die Haftung von Qumax gegenüber dem Käufer ist, mit Ausnahme der Bestimmungen der folgenden Absätze, auf die Erfüllung der in Artikel 8 beschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen durch Qumax beschränkt. 10.2. Die Haftung von Qumax für von ihr begangene rechtswidrige Handlungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit leitender Angestellter von Qumax beruhen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Qumax für indirekte Schäden und Folgeschäden, die dem Käufer infolge eines von Qumax zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung der Qumax-Verpflichtungen aus einem Vertrag entstehen, wie z. B., aber ausdrücklich nicht beschränkt auf: entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz , immaterieller Schaden, verpasste Gelegenheiten und Schaden am guten Namen, es sei denn, dieser Schaden ist das Ergebnis von Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit der leitenden Untergebenen von Qumax. 10.3. Die Haftung von Qumax für direkte Schäden, die dem Käufer entstehen und die aus einem zurechenbaren Versäumnis von Qumax bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag resultieren oder damit zusammenhängen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Käufer weist nach, dass der Schaden eine direkte Folge des zurechenbaren Mangels ist und ist darüber hinaus pro Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse mit gemeinsamer Ursache auf den Wert (ohne Mehrwertsteuer) der zwischen den Parteien vereinbarten Verpflichtung(en) begrenzt deren Erfüllung Qumax dadurch schuldhaft unterlassen hat, und zwar je geliefertem Gegenstand, höchstens jedoch 2.500 € je Ereignis oder Ereignisreihe mit gemeinsamer Ursache, sofern sich nicht aus einem der folgenden Absätze eine weitergehende Beschränkung ergibt. 10.4. Jeder Anspruch gegen Qumax aufgrund eines mit Qumax geschlossenen Vertrages verjährt nach einem Jahr, sofern nicht zuvor eine rechtskräftige Mahnung erfolgt ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer sowohl vom Schaden als auch von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. 10.5. Alle Einreden, die Qumax aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag zur Abwehr seiner Haftung ableiten kann, können auch von seinen Mitarbeitern und von ihm mit der Ausführung des Vertrags beauftragten Dritten gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, als wären es seine Mitarbeiter und als ob die oben genannten Personen wären Dritte sind selbst Vertragspartei. 10.6. Haftungseinschränkende, ausschließliche oder bestimmende Bedingungen, auf die sich Dritte gegenüber Qumax berufen können, können von Qumax auch gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden.

Artikel 11 – Schadloshaltung Der Käufer stellt Qumax, sein Personal und alle von Qumax im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingeschalteten Dritten von allen Ansprüchen anderer Dritter frei, die sich auf ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN beziehen 4 Nr. 6 Entschädigung für etwaige (angebliche) Schäden, die Letzterer durch die von Qumax im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen verursacht oder damit in Zusammenhang steht.

Artikel 12 – Zahlungsbedingungen 12.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, muss die Zahlung des Rechnungsbetrags vor der Lieferung und gemäß der auf der Rechnung angegebenen Weise erfolgen. Die Zahlung muss in der vereinbarten Währung und ohne Ausgleich, Rabatt und/oder Aussetzung erfolgen. Nach Annahme und Bereitstellung eines Limits durch den Kreditversicherer von Qumax kann Qumax beschließen, die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum und in der auf der Rechnung angegebenen Weise vorzunehmen. In diesem Fall wird Qumax Bestellungen nur dann an den Käufer liefern, wenn der Gesamtbetrag der bereits ausstehenden Forderungen des Käufers (Saldo 5) zuzüglich des Betrags der ausstehenden Bestellungen des Käufers das festgelegte Limit nicht überschreitet. Qumax behält sich das Recht vor, das Limit jederzeit nach eigenem Ermessen aufgrund neuer Informationen des Kreditversicherers und/oder des Zahlungsverhaltens des Käufers anzupassen. 12.2. Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung gerät der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug und alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden sofort fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer insolvent wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt. 12.3. Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung schuldet der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zuzüglich 2 % des Rechnungsbetrags. Darüber hinaus ist Qumax berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 7,50 € zu berechnen. 12.4. Darüber hinaus trägt der Käufer alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Qumax im Zusammenhang mit der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstehen (z. B. Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Rechtsbeistand). mindestens 10 % des fälligen Hauptbetrags (inkl. MwSt.) oder einen Betrag von 250 €, je nachdem, welcher Betrag höher ist, wobei diese Mindestvergütung (auch) als zu betrachten ist Anreiz für den Käufer, seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen (Strafklausel). 12.5. Zahlungen des Käufers werden immer erstens von allen fälligen Zinsen und Kosten und zweitens von den Rechnungen abgezogen, die am längsten fällig waren, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 12.6. Ungeachtet des Vorstehenden hat Qumax jederzeit das Recht, eine Barzahlung zu verlangen oder vor Beginn der Lieferung oder weiteren Ausführung der Arbeiten vom Käufer eine ausreichende Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Die Sicherheit erfolgt durch Bereitstellung einer unwiderruflichen Bankgarantie bei einem niederländischen Bankinstitut mit gutem Namen und gutem Ruf oder durch Bereitstellung einer anderen Sicherheit, die vernünftigerweise damit gleichgesetzt werden kann.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt 13.1 Gelieferte Waren bleiben das ausschließliche Eigentum von Qumax, solange der Käufer seine Forderungen bezüglich der Gegenleistung für: - Waren, die Qumax dem Käufer im Rahmen des Vertrags geliefert hat oder noch liefern wird, oder – gemäß nicht erfüllt hat Eine solche Vereinbarung gilt auch für im Auftrag des Käufers erbrachte oder noch zu erbringende Arbeiten oder Leistungen sowie – im Hinblick auf Ansprüche wegen Nichteinhaltung solcher Vereinbarungen. Qumax erwirbt auch das (Mit-)Eigentum an dieser Ware zur Sicherung aller offenen Forderungen gegen den Käufer sowie hinsichtlich der Ware, an der das Eigentumsrecht von Qumax durch Verarbeitung, Verbindung, Verhandlung oder auf andere Weise erlischt. Sobald der Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht nachkommt, werden alle Forderungen des Käufers sofort und vollständig fällig und Qumax ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention die Rechte aus seinem Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen Titel. 6 13.2 Vor dem genannten Eigentumsübergang ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu veräußern, zu liefern oder auf andere Weise darüber zu verfügen, als dies seiner normalen Geschäftstätigkeit und dem normalen Bestimmungsort der Ware entspricht. Diese Befugnis erlischt, wenn dem Käufer ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird oder wenn er für zahlungsunfähig erklärt wird. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in keinem Fall als Sicherheit für Forderungen Dritter verwenden. 13.3 Vor dem Eigentumsübergang hat Qumax jederzeit Zugriff auf die in ihrem Eigentum stehenden Waren, unabhängig davon, wo sich diese befinden. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 5 # 6 13.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Käufer unbeschadet eine Geldstrafe in Höhe von 10 % der zum Zeitpunkt des Verstoßes offenen Forderung den Bestimmungen von Artikel 10, Absatz 6. 13.5 Der Käufer kann mit einem Dritten vereinbaren, dass er den Kaufpreis in seinem Namen zahlt und damit in die Forderung von Qumax einsteigt. Im Falle der Zahlung durch einen Dritten, der in die Forderung des Verkäufers eingetreten ist, erlischt der in diesem Artikel beschriebene Eigentumsvorbehalt nicht. 13.6 Im Falle des Forderungsübergangs gemäß Absatz 5 überträgt Qumax das Vorbehaltseigentum an der Ware, für die der Dritte den Kaufpreis gezahlt hat, an den abgetretenen Dritten. Ab dem Zeitpunkt des Rechtsübergangs verwahrt der Käufer die beschriebene Ware für den abgetretenen Dritten. 13.7 Der Forderungsübergang und die Übertragung des vorbehaltenen Eigentums auf einen Dritten im Sinne der Absätze 5 und 6 berührt nicht das Recht des Käufers, Qumax zu verklagen, falls der Verkäufer in irgendeiner Weise die zwischen ihm geschlossenen Vereinbarungen nicht einhält ihnen.

Artikel 14 – Geistige Eigentumsrechte 14.1. Alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte sowie eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte) an Zeichnungen, Fotos, Katalogen, Modellen, Entwürfen, Berechnungen und dergleichen, die Qumax dem Käufer zur Verfügung stellt (im Folgenden: „die Materialien“), bleiben jederzeit bestehen . sind Eigentum von Qumax und werden niemals auf den Käufer übertragen. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „liefern“ oder Konjugationen dieses Wortes die Rede ist, lässt sich daraus nicht schließen, dass die Übertragung von geistigen Eigentumsrechten beabsichtigt ist. Der Käufer erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Materialien in unveränderter Form und für den eigenen Gebrauch zu nutzen, welches Recht jedoch nie über die ausdrücklich vereinbarte oder die im Rahmen der Ausführung erfolgende Nutzung hinausgeht die Vereinbarung ist vernünftigerweise erforderlich. 7 14.2. Unbeschadet des allgemeinen Geltungsbereichs von Artikel 14.2 ist es dem Käufer ausdrücklich untersagt, den Inhalt (einschließlich Fotos) der von Qumax zur Verfügung gestellten Kataloge zu kopieren und/oder zu bearbeiten. Wenn und soweit Qumax dem Käufer digitale Fotos zur Verfügung stellt, ist die Verwendung dieser Fotos nur für die von Qumax ausdrücklich angegebenen Zwecke gestattet und ihre Verwendung auf Websites jeglicher Art ist untersagt, es sei denn, Qumax hat hierfür zuvor ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt. Qumax ist berechtigt, die Nutzungserlaubnis für die Materialien jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, ohne gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig zu werden, wobei der Käufer die Materialien dann unverzüglich an Qumax zurückzugeben hat. 14.3. Wenn und soweit gesetzlich festgestellt wird, dass die von Qumax an den Käufer gelieferten Waren in den Niederlanden geltende Urheberrechte und/oder Designrechte Dritter verletzen, nimmt Qumax die Waren gegen eine Entschädigung für den von Qumax gezahlten Kaufpreis zurück der Käufer. Die vorstehende Rückerstattung des Kaufpreises ist hierfür das einzige Rechtsmittel des Käufers.

Artikel 15 – Kündigung und Stornierung 15.1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:265 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat Qumax das Recht, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch Kündigung zu kündigen oder aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein, wenn: a. Der Käufer für insolvent erklärt wird Insolvenz beantragt oder angemeldet wird; B. Der Käufer beantragt einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub oder die Liquidation; C. das Vermögen des Käufers oder ein Teil davon gepfändet wird. 15.2. Soweit bei Zustandekommen des mit Qumax geschlossenen Vertrages ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt nicht ausgeschlossen ist, hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Vertragsschluss, jedoch nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen vor dem von Qumax vorgesehenen Liefertermin, zu kündigen den Vertrag ganz oder teilweise durch eine an Qumax gerichtete schriftliche Erklärung zu stornieren (zu kündigen), nachdem an Qumax 30 % des vereinbarten Kaufpreises gezahlt wurden, der dem Teil des Vertrags entspricht, der storniert wurde. Die Stornierung wird erst wirksam, wenn die oben genannte Zahlung bei Qumax eingegangen ist. Eine teilweise Kündigung eines Vertrages bis zu einem Restbestellwert, der unter dem Mindestbestellwert liegt, der für das Land gilt, in dem der Käufer seinen Sitz hat, oder wie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Qumax ausdrücklich angegeben, ist nicht möglich.

Artikel 16 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten 16.1. Für alle Angebote und Vereinbarungen mit Qumax gilt ausschließlich niederländisches Recht. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 6 # 6 16.2. Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden und sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, für die die Bedingungen gelten, ergeben oder sich auf die Bedingungen selbst und deren Auslegung oder Umsetzung beziehen, sowohl sachlicher als auch rechtlicher Art, werden von beigelegt Über den Ausschluss entscheidet das zuständige Gericht in Amsterdam, es sei denn, Qumax zieht es vor, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnort/Niederlassungsort des Käufers vorzulegen. 8

Artikel 17 – Widersprüche zwischen dem niederländischen Text und der Übersetzung Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der niederländischen Sprache und gegebenenfalls in einer anderen Sprache ist die niederländische Fassung verbindlich.

Artikel 18 – Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach der Stornierung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzusenden. Anschließend wird Ihnen der volle Bestellbetrag inklusive Versandkosten gutgeschrieben. Lediglich die Kosten für die Rücksendung von zu Hause zum Online-Shop gehen zu Ihren Lasten. Diese Kosten betragen ca. 7,25 € pro Paket. Die genauen Preise finden Sie auf der Website Ihres Spediteurs. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird das Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – sofern vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückgesandt. Um dieses Recht auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter support@rochesterkitchen.nl . Wir erstatten Ihnen dann innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung Ihrer Rücksendung den fälligen Bestellbetrag, sofern das Produkt bereits in gutem Zustand zurückgesandt wurde.

Artikel 19 – Beschwerdeverfahren
Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren. Beschwerden über die Vertragserfüllung müssen innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingangsdatum beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann. Kann die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden, entsteht ein Streit, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt. Bei Beschwerden muss sich ein Verbraucher zunächst an den Unternehmer wenden. Wenn der Online-Shop mit Stichting WebwinkelKeur verbunden ist und bei Beschwerden, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, muss sich der Verbraucher an Stichting WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) wenden, die kostenlos vermittelt. Überprüfen Sie unter https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/, ob dieser Online-Shop über eine aktuelle Mitgliedschaft verfügt. Sollte noch keine Lösung gefunden werden, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von der Stichting WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Streitbeilegungsstelle bearbeiten zu lassen, deren Entscheidung bindend ist und sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher dieser verbindlichen Entscheidung zustimmen. Die Einreichung einer Streitigkeit bei diesem Streitbeilegungsausschuss ist mit Kosten verbunden, die vom Verbraucher an den zuständigen Ausschuss zu zahlen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform (http://ec.europa.eu/odr) einzureichen. Eine Reklamation setzt die Verpflichtungen des Unternehmers nicht aus, es sei denn, der Unternehmer gibt schriftlich etwas anderes an. Wird eine Reklamation vom Unternehmer als berechtigt befunden, wird der Unternehmer nach seiner Wahl die gelieferten Produkte kostenlos ersetzen oder reparieren.