Allgemeine Geschäftsbedingungen

ONYX ist eine Marke von Qumax Brands B.V.

Ansässig: Dulleweg 41721 CT Broek op Langedijk (Hauptsitz)
Handelsregisternummer 73021245
USt-IdNr. NL859323638B01
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Artikel 1 – Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1.1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: die „Bedingungen“) sind Bestandteil jedes zwischen Qumax (im Folgenden: Qumax) einerseits und einem Dritten (im Folgenden: Käufer) andererseits geschlossenen Vertrags sowie aller von Qumax erstellten Angebote über die Lieferung beweglicher Sachen. 1.2. Die Bedingungen werden auch, nachdem sie Bestandteil eines Vertrags zwischen Qumax und dem Käufer geworden sind, Bestandteil später zwischen Qumax und dem Käufer geschlossener Verträge, selbst wenn bei Abschluss dieser späteren Verträge nicht auf die Geltung der Bedingungen verwiesen wurde. 1.3. Abweichungen von den Bedingungen gelten ausschließlich, soweit sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart und von Qumax schriftlich akzeptiert wurden. Die Abweichungen gelten ausschließlich für dieses Angebot oder den Vertrag, in dem sie vereinbart wurden. 1.4. Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einer Bestimmung der Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen. 1.5. Die Anwendung der vom Käufer geltend gemachten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von Qumax ausdrücklich zurückgewiesen. Allgemeine oder besondere Bedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere soweit diese Bedingungen Zahlungen, Aufrechnung oder das Recht zur Verpfändung oder Abtretung von Forderungen von Qumax gegen Käufer betreffen.

Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen von Verträgen 2.1. Jedes Angebot von Qumax ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde, dass es unwiderruflich ist, und erlischt von Rechts wegen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde, nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Angebotsdatum. Angebote von Qumax können nur schriftlich angenommen werden. 2.2. Verträge zwischen den Parteien kommen erst zustande, wenn das Zustandekommen des Vertrags namens Qumax durch hierzu befugte Personen gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurde oder wenn Qumax den Vertrag vorbehaltlos und für den Käufer erkennbar ausführt. Ungeachtet des Vorstehenden ist Qumax, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erst dann verpflichtet, die bestellten Sachen auszuliefern, wenn der für das Land, in dem der Käufer ansässig ist, geltende gesamte Mindestbestellwert erreicht wurde oder wenn dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Qumax ausdrücklich angegeben ist. Qumax ist berechtigt, mit dem Käufer geschlossene Verträge aufzulösen oder durch Kündigung zu beenden, ohne zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein und unbeschadet der Rechte von Qumax gemäß Art. 15, falls innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Zustandekommen des (ersten) Vertrags der vorgenannte Mindestbestellwert nicht erreicht wurde. 2.3. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits zustande gekommenen Vertrags sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Qumax gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden. 2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3 – Preise 3.1. Alle von Qumax in ihren Angeboten genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich. 3.2. Alle Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.).

Artikel 4 – Lieferung 4.1. Wenn Qumax eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, einen Entwurf, eine Berechnung oder sonstige Angaben zeigt oder bereitstellt, geschieht dies lediglich zur Veranschaulichung. Die letztendlich zu liefernden Sachen können von der Darstellung abweichen. 4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in die Länder Niederlande, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz frei Haus. Die Lieferung in andere als die oben genannten Länder erfolgt ab Werk. 4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, werden die Waren auf Gefahr des Käufers eingelagert. Der Käufer hat in diesem Fall die Lagerkosten zu tragen, unbeschadet des Rechts von Qumax, weiterhin Erfüllung und/oder vollständigen Schadensersatz zu verlangen und den Vertrag aufzulösen. 4.4. Der Käufer ist, andernfalls verfällt sein Recht, verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach der tatsächlichen Zustellung auf etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen zu überprüfen oder diese Überprüfung durchführen zu lassen, nachdem Qumax mitgeteilt hat, dass die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen. Beschädigte oder unvollständige Sachen werden von Qumax nur zurückgenommen und gegebenenfalls ersetzt, soweit sie in der Originalverpackung zurückgesandt werden. 2

Artikel 5 – Teillieferungen Qumax behält sich das Recht vor, in Teilmengen (Teillieferungen) zu liefern, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Käufer ist dann verpflichtet, gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 der Bedingungen zu zahlen.

Artikel 6 – Lieferzeit 6.1. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt stets annähernd und gilt nicht als Ausschlussfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 6.2. Qumax haftet in keiner Weise für die Überschreitung der Lieferzeit, unabhängig von deren Ursache. Die Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet Qumax nicht zu einer Zahlung und berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen bzw. die Abnahme zu verweigern oder sich auf die Aussetzung einer Verpflichtung des Käufers zu berufen.

Artikel 7 – Höhere Gewalt 7.1. Unter höherer Gewalt wird neben dem in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Bestimmten Folgendes verstanden: Streiks (sowohl organisierte als auch nicht organisierte) im Unternehmen von Qumax, ein allgemeiner Mangel an Material und anderen für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Sachen oder Dienstleistungen sowie allgemeine Transportbehinderungen, die (zurechenbare oder nicht zurechenbare) Nichterfüllung durch Lieferanten von Qumax, Streiks (sowohl organisierte als auch nicht organisierte) und Personalmangel. 7.2. Während eines Zeitraums höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Qumax ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem Qumax aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch Kündigung oder Auflösung ganz oder teilweise zu beenden, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zu Schadensersatz oder Rückabwicklung besteht. 7.3. Qumax ist berechtigt, die Zahlung dessen zu verlangen, was bei der Ausführung des betreffenden Vertrags bereits geleistet wurde, bevor der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, bekannt wurde. 7.4. Qumax ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die höhere Gewalt begründet, eintritt, nachdem Qumax die Leistung bereits hätte erbringen müssen.

Artikel 8 – Garantie 8.1. Unter Berücksichtigung der anderweitigen Bestimmungen in den Bedingungen gewährleistet Qumax, dass die von ihr gelieferte Ware bzw. die von Qumax verarbeiteten/verwendeten Materialien während 12 Monaten nach der Lieferung den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an sie zu stellenden Anforderungen entsprechen. Hat der Käufer hinreichend nachgewiesen, dass die Lieferung oder die Materialien den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an sie zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen, wird Qumax nach eigener Wahl entweder Ersatzteile bereitstellen, die Lieferung reparieren, sie ersetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen, verbunden mit einer anteiligen Erstattung des vom Käufer bereits gezahlten Betrags, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. 8.2. Die vorgenannte Garantieverpflichtung erlischt, wenn: 3 a. der Käufer selbst Änderungen an der Lieferung vornimmt oder Reparaturen daran durchführt oder durchführen lässt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Qumax; b. der Käufer die Lieferung für einen anderen als den offensichtlichen Bestimmungszweck verwendet hat; c. der Käufer die Lieferung nach vernünftigem Ermessen von Qumax unsachgemäß behandelt, verwendet oder gewartet hat; d. der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht erfüllt; e. der Käufer seine Informationspflichten gemäß Art. 8.7 nicht erfüllt hat; f. der Käufer anderweitig ganz oder teilweise für den Mangel an der Lieferung verantwortlich ist. 8.3. Etwaige Kosten für Demontage, Versand und Transport gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 8.4. Eine Garantie für von Qumax anderweitig eingekaufte Waren wird nur gewährt, wenn und soweit der betreffende Hersteller/Lieferant eine Garantie gewährt, und nur in deren Umfang. 8.5. Die Garantiefrist verlängert sich nach Garantiereparaturen nicht. 8.6. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs durch den Käufer entbindet ihn nicht von seinen Verpflichtungen, wie etwa der Zahlung und Abnahme aus den mit Qumax geschlossenen Verträgen. 8.7. Besteht die Lieferung ganz oder teilweise aus Glas, muss der Käufer den Kunden ordnungsgemäß über die Eigenschaften und den Umgang mit diesem Material informieren und insbesondere darüber, dass selbst geringfügige Beschädigungen bei gehärtetem Glas bereits zu Spannungsunterschieden und anschließendem (Glas-)Bruch führen können.

Artikel 9 – Beanstandungen 9.1. Beanstandungen sind schriftlich und so schnell wie möglich, spätestens jedoch unter Einhaltung der in Art. 4.4 genannten Frist innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung der Mängel einzureichen, unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beanstandung(en) sowie der vermuteten Grundlage der Haftung von Qumax für Ersatz, Reparatur oder Schadensersatz. Nicht oder nicht ausreichend begründete Beschwerden werden von Qumax nicht bearbeitet. 9.2. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Lieferung als vom Käufer genehmigt. Danach werden Beanstandungen von Qumax nicht mehr bearbeitet. 9.3. Die Rücksendung der Lieferung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Qumax und zu den von Qumax festzulegenden Bedingungen möglich.

Artikel 10 – Haftung 10.1. Die Haftung von Qumax gegenüber dem Käufer ist, mit Ausnahme der Bestimmungen in den folgenden Absätzen, auf die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtungen gemäß Artikel 8 durch Qumax beschränkt. 10.2. Die Haftung von Qumax für von ihr begangene unerlaubte Handlungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit leitender Mitarbeiter 4 von Qumax beruhen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Qumax für mittelbare und Folgeschäden, die dem Käufer infolge einer Qumax zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag entstehen, wie insbesondere, jedoch ausdrücklich nicht abschließend: entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, immaterielle Schäden, entgangene Chancen und Beeinträchtigung des guten Rufs, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit leitender Mitarbeiter von Qumax. 10.3. Die Haftung von Qumax für unmittelbare Schäden des Käufers, die auf einer zurechenbaren Pflichtverletzung von Qumax bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag beruhen oder damit zusammenhängen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Käufer nachweist, dass der Schaden eine unmittelbare Folge der zurechenbaren Pflichtverletzung ist, und ist darüber hinaus je Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse mit gemeinsamer Ursache auf den zwischen den Parteien vereinbarten Wert (ohne MwSt.) der Verpflichtung(en) beschränkt, bei deren Erfüllung Qumax die zurechenbare Pflichtverletzung begangen hat, und zwar je gelieferter Sache, mit einem Höchstbetrag von € 2.500,– je Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit gemeinsamer Ursache, sofern sich aus einem der folgenden Absätze keine weitergehende Beschränkung ergibt. 10.4. Jeder Anspruch gegen Qumax auf Grundlage eines mit Qumax geschlossenen Vertrags erlischt allein durch Ablauf eines Jahres, sofern nicht zuvor wirksam eine Klageschrift zugestellt wurde. Die Ausschlussfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer sowohl von dem Schaden als auch von der haftenden Partei Kenntnis erlangt hat. 10.5. Alle Einreden, die Qumax aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag zur Abwehr ihrer Haftung herleiten kann, können auch von ihren Mitarbeitern und von Dritten, die sie bei der Ausführung des Vertrags eingesetzt hat, gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, als wären ihre Mitarbeiter und diese Dritten selbst Vertragspartei. 10.6. Haftungsbeschränkende, haftungsausschließende oder haftungsfestlegende Bedingungen, die Dritte Qumax entgegenhalten können, kann auch Qumax dem Käufer entgegenhalten.

Artikel 11 – Freistellung Der Käufer stellt Qumax, ihre Mitarbeiter und gegebenenfalls von Qumax zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzte Dritte von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die diesen Dritten (angeblich) entstanden sind und durch von Qumax im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistungen verursacht wurden oder anderweitig damit zusammenhängen.

Artikel 12 – Zahlungsbedingungen 12.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist jeder in Rechnung gestellte Betrag vor der Lieferung und auf die auf der Rechnung angegebene Weise zu zahlen. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung und ohne Aufrechnung, Abzug und/oder Aussetzung zu erfolgen. Nach Annahme und Einräumung eines Limits durch den Kreditversicherer von Qumax kann Qumax beschließen, die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum und auf die auf der Rechnung angegebene Weise erfolgen zu lassen. Qumax wird in diesem Fall Bestellungen nur an den Käufer ausliefern, wenn der Gesamtbetrag des bereits offenen Debitorensaldos des Käufers 5, zuzüglich des Betrags der offenen Bestellungen des Käufers, das eingeräumte Limit nicht überschreitet. Qumax behält sich das Recht vor, das Limit aufgrund neuer Informationen des Kreditversicherers und/oder aufgrund des Zahlungsverhaltens des Käufers nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen. 12.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung gerät der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug, und alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden sofort fällig. Dies gilt ebenfalls, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt. 12.3. Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung schuldet der Käufer ab dem Fälligkeitstag der Rechnung den gesetzlichen Handelszins (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), erhöht um 2 % des Rechnungsbetrags. Darüber hinaus ist Qumax berechtigt, € 7,50 Mahnkosten in Rechnung zu stellen. 12.4. Außerdem gehen alle von Qumax angemessenerweise aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (wie insbesondere, jedoch nicht abschließend: Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Rechtsbeistand), die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers entstanden sind, zulasten des Käufers, mindestens jedoch 10 % der geschuldeten Hauptforderung (einschließlich MwSt.) oder € 250,=, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Mindestvergütung ist (unter anderem) als Anreiz für den Käufer zu verstehen, seine (Zahlungs-)Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen (Vertragsstrafe). 12.5. Zahlungen des Käufers werden stets zuerst auf alle geschuldeten Zinsen und Kosten und danach auf die Rechnungen angerechnet, die am längsten fällig sind, selbst wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft. 12.6. Ungeachtet des Vorstehenden ist Qumax jederzeit berechtigt, Barzahlung zu verlangen oder vor Lieferung oder weiterer Ausführung der Arbeiten vom Käufer ausreichende Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Die Sicherheit ist durch Stellung einer unwiderruflichen Bankgarantie bei einem renommierten niederländischen Kreditinstitut oder durch Bereitstellung einer damit vernünftigerweise gleichzusetzenden Sicherheit zu leisten.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt 13.1 Gelieferte Sachen bleiben ausschließliches Eigentum von Qumax, solange der Käufer die Forderungen bezüglich der Gegenleistung für: – die von Qumax dem Käufer aufgrund des Vertrags gelieferten oder noch zu liefernden Sachen oder – die aufgrund eines solchen Vertrags zugleich zugunsten des Käufers erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeiten oder Dienstleistungen sowie – die Forderungen wegen Nichterfüllung solcher Verträge nicht erfüllt hat. Hinsichtlich dieser Sachen erwirbt Qumax außerdem das (Mit-)Eigentumsrecht als Sicherheit für sämtliche offenen Forderungen gegenüber dem Käufer, ebenso hinsichtlich der Sachen, an denen das Eigentumsrecht von Qumax durch Be-/Verarbeitung, Verbindung, Verarbeitung zu einer neuen Sache oder auf andere Weise verloren geht. Sobald der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht erfüllt, werden sämtliche Forderungen des Käufers sofort und in voller Höhe fällig, und Qumax ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung die sich aus ihrem Eigentumsvorbehalt ergebenden Rechte auszuüben. 6 13.2 Der Käufer ist vor dem genannten Eigentumsübergang nicht berechtigt, die gelieferten Sachen anders als im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und entsprechend der gewöhnlichen Bestimmung der Sachen zu verkaufen, auszuliefern oder anderweitig zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, sobald dem Käufer ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt oder er für insolvent erklärt wird. Der Käufer darf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen in keinem Fall zur Sicherung von Forderungen Dritter verwenden. 13.3 Qumax hat vor dem genannten Eigentumsübergang jederzeit Zugang zu den Sachen, die ihr Eigentum sind, unabhängig davon, wo sie sich befinden. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 5 # 6 13.4 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der zum Zeitpunkt des Verstoßes offenen Forderung, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 6. 13.5 Der Käufer kann mit einem Dritten vereinbaren, dass dieser für ihn den Kaufpreis zahlt und dadurch in die Forderung von Qumax subrogiert wird. Bei Zahlung durch einen Dritten, der in die Forderung des Verkäufers subrogiert wird, erlischt der in diesem Artikel beschriebene Eigentumsvorbehalt nicht. 13.6 Im Falle einer Subrogation gemäß Absatz 5 überträgt Qumax das vorbehaltene Eigentum an den Sachen, deren Kaufpreis der Dritte bezahlt hat, auf den subrogierten Dritten. Ab dem Zeitpunkt der Subrogation hält der Käufer die beschriebenen Sachen für den subrogierten Dritten. 13.7 Die Subrogation in die Forderung und der Übergang des vorbehaltenen Eigentums auf einen Dritten gemäß Absatz 5 und 6 lassen unberührt, dass der Käufer Qumax in Anspruch nehmen kann, falls der Verkäufer seine Verpflichtungen aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen in irgendeiner Weise nicht erfüllt.

Artikel 14 – Rechte des geistigen Eigentums 14.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechte sowie eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte) an den von Qumax dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Fotos, Katalogen, Modellen, Entwürfen, Berechnungen und dergleichen (im Folgenden: „Materialien“) verbleiben jederzeit bei Qumax und gehen niemals auf den Käufer über. Wenn in diesen Bedingungen von „Liefern“ oder Ableitungen dieses Wortes die Rede ist, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass ein Übergang der Rechte des geistigen Eigentums beabsichtigt ist. Der Käufer erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Materialien unverändert und für den eigenen Gebrauch zu verwenden; dieses Recht geht im Übrigen niemals über die ausdrücklich vereinbarte Nutzung bzw. die Nutzung hinaus, die im Rahmen der Vertragserfüllung vernünftigerweise erforderlich ist. 7 14.2. Unbeschadet der allgemeinen Bedeutung von Artikel 14.2 ist es dem Käufer insbesondere ausdrücklich nicht gestattet, den Inhalt (einschließlich Fotos) der von Qumax zur Verfügung gestellten Kataloge zu kopieren und/oder zu bearbeiten. Stellt Qumax dem Käufer digitale Fotos zur Verfügung, ist die Nutzung dieser Fotos ausschließlich für die von Qumax ausdrücklich angegebenen Zwecke gestattet; ihre Nutzung auf einer Website ist untersagt, sofern Qumax hierfür nicht ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt hat. Qumax ist berechtigt, ihre Zustimmung zur Nutzung der Materialien jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, ohne gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig zu werden; der Käufer hat die Materialien in diesem Fall unverzüglich an Qumax zurückzugeben. 14.3. Wird gerichtlich festgestellt, dass die von Qumax an den Käufer gelieferten Sachen ein in den Niederlanden geltendes Urheber- und/oder Geschmacksmusterrecht Dritter verletzen, wird Qumax die Sachen gegen Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises zurücknehmen. Die vorgenannte Erstattung des Kaufpreises ist das einzige Rechtsmittel des Käufers in dieser Angelegenheit.

Artikel 15 – Beendigung und Stornierung 15.1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Qumax berechtigt, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch Kündigung zu beenden oder aufzulösen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein, wenn: a. der Käufer für insolvent erklärt wird, selbst Insolvenz beantragt oder ein solcher Antrag gegen ihn gestellt wird; b. der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder liquidiert wird; c. das Vermögen des Käufers oder ein Teil davon gepfändet wird. 15.2. Sofern eine vollständige oder teilweise Stornierung bei Zustandekommen des mit Qumax geschlossenen Vertrags nicht ausgeschlossen wurde, ist der Käufer berechtigt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach dessen Zustandekommen, jedoch nicht innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor dem von Qumax vorgesehenen Lieferdatum, den Vertrag durch eine schriftliche, an Qumax gerichtete Erklärung vollständig oder teilweise zu stornieren (zu kündigen), gegen Zahlung von 30 % des vereinbarten Kaufpreises an Qumax, der dem stornierten Teil des Vertrags entspricht. Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem Qumax die vorgenannte Zahlung erhalten hat. Eine teilweise Kündigung eines Vertrags, wodurch ein verbleibender Bestellwert entsteht, der unter dem für das Land des Käufers geltenden Mindestbestellwert liegt oder unter dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Qumax ausdrücklich angegebenen Mindestbestellwert, ist nicht möglich.

Artikel 16 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten 16.1. Auf alle Angebote von Qumax und alle Verträge mit Qumax findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 6 # 6 16.2. Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die sich aus dem Vertrag, auf den die Bedingungen Anwendung finden, ergeben oder damit zusammenhängen oder die Bedingungen selbst sowie deren Auslegung oder Durchführung betreffen, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam entschieden, es sei denn, Qumax zieht es vor, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Sitzort des Käufers vorzulegen. 8

Artikel 17 – Widerspruch zwischen niederländischem Text und Übersetzung Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text der Bedingungen und gegebenenfalls einer Fassung in einer anderen Sprache ist die niederländische Fassung verbindlich.

Artikel 18 - Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach der Stornierung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzusenden. Sie erhalten dann den vollständigen Bestellbetrag einschließlich Versandkosten gutgeschrieben. Lediglich die Kosten für die Rücksendung von Ihrem Zuhause zum Webshop sind von Ihnen zu tragen. Diese Kosten betragen ungefähr 7,25 pro Paket. Die genauen Tarife entnehmen Sie bitte der Website Ihres Versanddienstleisters. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist das Produkt mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör und, sofern dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückzusenden. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, können Sie uns unter info@shopqumax.nl kontaktieren. Wir erstatten den geschuldeten Bestellbetrag anschließend innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung Ihrer Rücksendung, sofern das Produkt bereits ordnungsgemäß zurückerhalten wurde.

Sollte das Produkt beschädigt oder die Verpackung stärker beschädigt sein, als es für das Ausprobieren des Produkts erforderlich ist, können wir Ihnen diese Wertminderung des Produkts in Rechnung stellen. Behandeln Sie das Produkt daher sorgfältig und sorgen Sie dafür, dass es bei einer Rücksendung ordnungsgemäß verpackt ist.


Artikel 19 - Beschwerdeverfahren
Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet Beschwerden gemäß diesem Beschwerdeverfahren. Beschwerden über die Durchführung des Vertrags müssen innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einer Angabe, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann. Kann die Beschwerde nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, entsteht eine Streitigkeit, die für das Streitbeilegungsverfahren geeignet ist. Bei Beschwerden muss sich ein Verbraucher zunächst an den Unternehmer wenden. Ist der Webshop bei WebwinkelKeur angeschlossen und können Beschwerden nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, muss sich der Verbraucher an WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) wenden; diese Stelle vermittelt kostenlos. Prüfen Sie unter https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/, ob dieser Webshop über eine laufende Mitgliedschaft verfügt. Kommt anschließend noch keine Lösung zustande, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Streitkommission bearbeiten zu lassen. Deren Entscheidung ist verbindlich, und sowohl Unternehmer als auch Verbraucher stimmen dieser verbindlichen Entscheidung zu. Die Vorlage einer Streitigkeit bei dieser Streitkommission ist kostenpflichtig; die Kosten sind vom Verbraucher an die betreffende Kommission zu zahlen.

Es kann immer vorkommen, dass etwas nicht ganz wie geplant läuft. Wir empfehlen Ihnen, Beschwerden zunächst per E-Mail an info@onyxjourney.nl an uns zu richten. Führt dies nicht zu einer Lösung, kann die Streitigkeit zur Vermittlung über WebwinkelKeur unter https://www.webwinkelkeur.nl/kennisbank/consumenten/geschil.