AGB

ONYX ist eine Handelsmarke der Qumax Brands B.V.

Sitz: Koelmalaan 350, 1812 PS Alkmaar, Etage 5 Einheit 18 (Büro)
Handelsregisternummer 73021245
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL859323638B01
ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN

Artikel 1 – Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1.1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: die „Bedingungen“) sind Bestandteil jedes zwischen Qumax (im Folgenden: Qumax) einerseits und einem Dritten (im Folgenden: Käufer) andererseits geschlossenen Vertrags sowie aller von Qumax abgegebenen Angebote im Zusammenhang mit der Lieferung beweglicher Sachen. 1.2. Die Bedingungen werden, nachdem sie Bestandteil eines Vertrags zwischen Qumax und dem Käufer geworden sind, auch Bestandteil später zwischen Qumax und dem Käufer geschlossener Verträge, selbst wenn bei Abschluss dieser späteren Verträge nicht auf die Geltung der Bedingungen hingewiesen wurde. 1.3. Abweichungen von den Bedingungen gelten ausschließlich, soweit sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und Qumax die Abweichungen schriftlich akzeptiert hat. Die Abweichungen gelten ausschließlich für dieses Angebot oder den Vertrag, in dem sie vereinbart wurden. 1.4. Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einer Bestimmung der Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen. 1.5. Die Geltung der vom Käufer geltend gemachten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von Qumax ausdrücklich zurückgewiesen. Allgemeine oder besondere Bedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere auch, soweit diese Bedingungen die Zahlung, Aufrechnung oder das Recht zur Verpfändung oder Übertragung von Forderungen von Qumax gegen Käufer betreffen.

Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen von Verträgen 2.1. Jedes Angebot von Qumax ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt wurde, dass es unwiderruflich ist, und erlischt von Rechts wegen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde, nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Angebots. Angebote von Qumax können nur schriftlich angenommen werden. 2.2. Verträge zwischen den Parteien kommen erst zustande, wenn hierzu namens Qumax durch hierzu befugte Personen die Entstehung des Vertrags gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurde oder wenn Qumax den Vertrag vorbehaltlos und für den Käufer erkennbar durchgeführt hat. Ungeachtet des Vorstehenden ist Qumax, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erst verpflichtet, die bestellten Sachen auszuliefern, wenn der für das Land, in dem der Käufer ansässig ist, geltende Gesamtermindestbestellwert erreicht wurde oder dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Qumax ausdrücklich angegeben ist. Qumax ist berechtigt, mit dem Käufer zustande gekommene Verträge ohne Verpflichtung zu einer Schadensersatzleistung und unbeschadet der Rechte von Qumax nach Art. 15 aufzulösen oder durch Kündigung zu beenden, falls innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Zustandekommen des (ersten) Vertrags der vorstehend genannte Mindestbestellwert nicht erreicht wurde. 2.3. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits zustande gekommenen Vertrags sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Qumax gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden. 2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder andere Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3 – Preise 3.1. Alle von Qumax in ihren Angeboten genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich. 3.2. Alle Preise verstehen sich einschließlich Steuern (Mehrwertsteuer).

Artikel 4 – Lieferung 4.1. Wenn Qumax eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, einen Entwurf, eine Berechnung oder sonstige Daten zeigt oder zur Verfügung stellt, erfolgt dies lediglich zur Veranschaulichung. Die letztendlich zu liefernden Sachen können von der Darstellung abweichen. 4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung in die Länder Niederlande, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, UK, Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz frei Haus. Die Lieferung in andere als die vorstehend genannten Länder erfolgt ab Werk. 4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Gefahr des Käufers eingelagert. Der Käufer hat in diesem Fall die Lagerkosten zu tragen, unbeschadet des Rechts von Qumax, weiterhin Erfüllung und/oder vollständigen Schadensersatz zu verlangen und den Vertrag aufzulösen. 4.4. Der Käufer ist, andernfalls unter Verlust seiner Rechte, verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach der tatsächlichen Ablieferung auf etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen zu überprüfen oder diese Überprüfung durchführen zu lassen, nachdem Qumax mitgeteilt hat, dass die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen. Beschädigte oder unvollständige Sachen werden von Qumax nur zurückgenommen und (gegebenenfalls) ersetzt, soweit sie in der Originalverpackung zurückgesandt werden. 2

Artikel 5 – Teillieferungen Qumax behält sich das Recht vor, in Teilen (Teillieferungen) zu liefern, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Käufer ist dann verpflichtet, gemäß Artikel 12 der Bedingungen zu zahlen.

Artikel 6 – Lieferzeit 6.1. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt stets annähernd und gilt nicht als Ausschlussfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 6.2. Qumax haftet in keiner Weise für eine Überschreitung der Lieferzeit, gleich aus welchem Grund. Die Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet Qumax nicht zu irgendeiner Zahlung und berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen bzw. die Abnahme zu verweigern oder sich auf die Aussetzung einer Verpflichtung des Käufers zu berufen.

Artikel 7 – Höhere Gewalt 7.1. Unter höherer Gewalt wird neben der Bestimmung in Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches verstanden: Arbeitsniederlegungen (sowohl organisierte als auch nicht organisierte) im Betrieb von Qumax, ein allgemeiner Mangel an Material und anderen für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Sachen oder Dienstleistungen sowie allgemeine Transportbehinderungen, die (gleich ob zurechenbare oder nicht zurechenbare) Nichterfüllung durch Lieferanten von Qumax, Arbeitsniederlegungen (sowohl organisierte als auch nicht organisierte) und Personalmangel. 7.2. Während eines Zeitraums höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Qumax ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem Qumax ihre Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise durch Kündigung oder Auflösung zu beenden, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Rückabwicklung besteht. 7.3. Qumax ist berechtigt, die Zahlung dessen zu verlangen, was bei der Durchführung des betreffenden Vertrags bereits geleistet wurde, bevor die den Fall höherer Gewalt verursachenden Umstände bekannt wurden. 7.4. Qumax ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die höhere Gewalt begründet, eintritt, nachdem Qumax die Leistung bereits hätte erbringen müssen.

Artikel 8 – Garantie 8.1. Unter Berücksichtigung der an anderer Stelle in den Bedingungen getroffenen Bestimmungen gewährleistet Qumax, dass die von ihr gelieferten bzw. die von Qumax verarbeiteten/verwendeten Materialien während 12 Monaten nach der Lieferung den Anforderungen entsprechen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an sie gestellt werden. Hat der Käufer hinreichend nachgewiesen, dass die Lieferung oder die Materialien den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen, wird Qumax nach ihrer Wahl entweder Teile liefern, die Lieferung reparieren, sie ersetzen oder den Vertrag (ganz oder teilweise) auflösen und den vom Käufer bereits gezahlten Betrag anteilig erstatten, ohne in diesem Fall zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. 8.2. Die vorgenannte Garantieverpflichtung erlischt, wenn: 3 a. der Käufer selbst Änderungen an der Lieferung vornimmt oder daran Reparaturen durchführt oder durchführen lässt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Qumax; b. der Käufer die Lieferung für einen anderen als den offensichtlichen Bestimmungszweck verwendet hat; c.der Käufer die Lieferung nach vernünftigem Ermessen von Qumax unsachgemäß behandelt, verwendet oder gewartet hat; d. der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht erfüllt; e. der Käufer seinen Informationspflichten gemäß Art. 8.7 nicht nachgekommen ist; f. der Käufer anderweitig ganz oder teilweise für den Mangel der Lieferung verantwortlich ist. 8.3. Etwaige Kosten der Demontage, des Versands und des Transports gehen zulasten und auf Gefahr des Käufers. 8.4. Eine Garantie für von Qumax anderweitig eingekaufte Waren wird nur gewährt, wenn und soweit der betreffende Hersteller/Lieferant eine Garantie gewährt, und zwar in deren Umfang. 8.5. Die Garantiefrist wird durch Garantiereparaturen nicht verlängert. 8.6. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs durch den Käufer entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen, wie Zahlung und Abnahme aus den mit Qumax geschlossenen Verträgen. 8.7. Besteht die Lieferung ganz oder teilweise aus Glas, hat der Käufer den Kunden ordnungsgemäß über die Eigenschaften dieses Materials und den Umgang damit zu informieren und insbesondere darüber, dass selbst minimale Beschädigungen bei gehärtetem Glas bereits zu Spannungsunterschieden und anschließendem Glasbruch führen können.

Artikel 9 – Mängelrüge 9.1. Eine Mängelrüge hat schriftlich und so bald wie möglich, spätestens jedoch unter Einhaltung der in Art. 4.4 genannten Frist, innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung der Mängel zu erfolgen, unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerde(n) sowie der mutmaßlichen Grundlage der Haftung von Qumax für Ersatz, Reparatur oder Schadensersatz. Nicht oder nicht ausreichend begründete Beschwerden werden von Qumax nicht bearbeitet. 9.2. Nach Ablauf der vorgenannten Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung genehmigt hat. Danach werden Reklamationen von Qumax nicht mehr bearbeitet. 9.3. Die Rücksendung der Lieferung darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Qumax und zu den von Qumax festzulegenden Bedingungen erfolgen.

Artikel 10 – Haftung 10.1. Die Haftung von Qumax gegenüber dem Käufer ist, mit Ausnahme der Bestimmungen der folgenden Absätze, auf die Erfüllung ihrer in Artikel 8 beschriebenen Garantieverpflichtungen durch Qumax beschränkt. 10.2. Die Haftung von Qumax für von ihr begangene unerlaubte Handlungen ist ausgeschlossen, außer soweit diese auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von leitenden 4 Mitarbeitern von Qumax beruhen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Qumax für indirekte und Folgeschäden, die dem Käufer infolge einer Qumax zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag entstehen, wie unter anderem, jedoch ausdrücklich nicht abschließend: entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, immaterieller Schaden, entgangene Chancen und Beeinträchtigung des guten Rufs, es sei denn, dieser Schaden beruht auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von leitenden Mitarbeitern von Qumax. 10.3. Die Haftung von Qumax für unmittelbare Schäden, die der Käufer erleidet und die auf einer Qumax zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag beruhen oder damit zusammenhängen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Käufer nachweist, dass der Schaden die unmittelbare Folge der zurechenbaren Pflichtverletzung ist, und ist ferner je Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse mit einer gemeinsamen Ursache auf den zwischen den Parteien vereinbarten Wert (ohne Mehrwertsteuer) der Verpflichtung(en) beschränkt, bei deren Erfüllung Qumax in dieser Weise zurechenbar pflichtwidrig gehandelt hat, und sodann je gelieferter Sache auf höchstens € 2.500,– je Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit einer gemeinsamen Ursache, sofern sich aus einem der folgenden Absätze keine weitergehende Beschränkung ergibt. 10.4. Jeder Anspruch gegenüber Qumax aufgrund eines mit Qumax geschlossenen Vertrags erlischt allein durch Ablauf eines Jahres, sofern nicht zuvor wirksam eine Klage zugestellt wurde. Die Ausschlussfrist beginnt am Tag nach dem Tag, an dem der Käufer sowohl vom Schaden als auch von der haftenden Partei Kenntnis erlangt hat. 10.5. Alle Einreden, die Qumax aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag zur Abwehr ihrer Haftung herleiten kann, können auch von ihren Mitarbeitern und von Dritten, die sie bei der Durchführung des Vertrags eingesetzt hat, gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, als wären ihre Mitarbeiter und diese Dritten selbst Vertragsparteien. 10.6. Haftungsbeschränkende, haftungsausschließende oder haftungsfeststellende Bedingungen, die Dritten gegenüber Qumax geltend gemacht werden können, können auch von Qumax gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden.

Artikel 11 – Freistellung Der Käufer stellt Qumax, ihre Mitarbeiter und gegebenenfalls von Qumax im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzte Dritte von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf Ersatz eines von diesen (vermeintlich) erlittenen Schadens frei, der durch von Qumax im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistungen verursacht wurde oder anderweitig damit zusammenhängt.

Artikel 12 – Zahlungsbedingungen 12.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist jeder in Rechnung gestellte Betrag vor der Lieferung und in der auf der Rechnung angegebenen Weise zu zahlen. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung und ohne Aufrechnung, Abzug und/oder Aussetzung zu erfolgen. Nach Annahme und Einräumung eines Limits durch den Kreditversicherer von Qumax kann Qumax beschließen, die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum und in der auf der Rechnung angegebenen Weise erfolgen zu lassen. Qumax wird in diesem Fall Bestellungen an den Käufer nur ausliefern, wenn der Gesamtbetrag des bereits offenen Debitorensaldos des Käufers 5 zuzüglich des Betrags der offenen Bestellungen des Käufers das gewährte Limit nicht überschreitet. Qumax behält sich das Recht vor, das Limit nach eigenem Ermessen jederzeit aufgrund neuer Informationen des Kreditversicherers und/oder aufgrund des Zahlungsverhaltens des Käufers anzupassen. 12.2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Rechnung gerät der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug, und sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden sofort fällig. Dies gilt ebenfalls, wenn der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt. 12.3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Rechnung schuldet der Käufer ab dem Fälligkeitstag der Rechnung den gesetzlichen Handelszins (Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuches), erhöht um 2 % auf den Rechnungsbetrag. Darüber hinaus ist Qumax berechtigt, € 7,50 Mahnkosten in Rechnung zu stellen. 12.4. Außerdem gehen alle von Qumax im Rahmen der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers vernünftigerweise aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (wie unter anderem, jedoch nicht abschließend: Gerichtsvollzieherkosten und Kosten der Rechtsberatung) zulasten des Käufers, mindestens jedoch 10 % der geschuldeten Hauptsumme (einschließlich Mehrwertsteuer) oder € 250,=, je nachdem, welcher Betrag höher ist; diese Mindestvergütung ist (auch) als Anreiz für den Käufer zu verstehen, seine (Zahlungs-)Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen (Vertragsstrafe). 12.5. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden stets zunächst auf alle geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend auf die Rechnungen angerechnet, die am längsten fällig sind, selbst wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft. 12.6. Ungeachtet des Vorstehenden ist Qumax jederzeit berechtigt, Barzahlung zu verlangen oder vor der Lieferung oder weiteren Ausführung der Arbeiten vom Käufer ausreichende Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Die Sicherheit ist durch Stellung einer unwiderruflichen Bankgarantie bei einem renommierten niederländischen Kreditinstitut oder durch die Stellung einer anderen, dieser vernünftigerweise gleichwertigen Sicherheit zu leisten.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt 13.1 Gelieferte Sachen bleiben ausschließliches Eigentum von Qumax, solange der Käufer die Forderungen aus der Gegenleistung für: – die von Qumax dem Käufer aufgrund des Vertrags gelieferten oder noch zu liefernden Sachen oder – die aufgrund eines solchen Vertrags ebenfalls zugunsten des Käufers erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeiten oder Dienstleistungen sowie – die Forderungen wegen Nichterfüllung solcher Verträge nicht erfüllt hat. Hinsichtlich dieser Sachen erwirbt Qumax außerdem das (Mit-)Eigentumsrecht zur Sicherung sämtlicher offenen Forderungen gegenüber dem Käufer sowie hinsichtlich der Sachen, an denen das Eigentumsrecht von Qumax durch Be-/Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder auf andere Weise verloren geht. Sobald der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber Qumax nicht erfüllt, werden sämtliche Forderungen des Käufers sofort und in voller Höhe fällig, und Qumax ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung die sich aus ihrem Eigentumsvorbehalt ergebenden Rechte auszuüben. 6 13.2 Der Käufer ist vor dem vorgenannten Eigentumsübergang nicht berechtigt, die gelieferten Sachen anders als im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und gemäß der gewöhnlichen Bestimmung der Sachen zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, sobald dem Käufer ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt oder er für zahlungsunfähig erklärt wird. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache in keinem Fall zur Sicherung von Forderungen Dritter verwenden. 13.3 Qumax hat vor dem vorgenannten Eigentumsübergang jederzeit Zugang zu den Sachen, die in ihrem Eigentum stehen, unabhängig davon, wo sie sich befinden. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 5 # 6 13.4 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der zum Zeitpunkt des Verstoßes offenen Forderung, unbeschadet der Bestimmung in Artikel 10 Absatz 6. 13.5 Der Käufer kann mit einem Dritten vereinbaren, dass dieser für ihn den Kaufpreis zahlt und hierfür in die Forderung von Qumax subrogiert wird. Bei Zahlung durch einen Dritten, der in die Forderung des Verkäufers subrogiert wird, erlischt der in diesem Artikel beschriebene Eigentumsvorbehalt nicht. 13.6 Im Fall der in Absatz 5 genannten Subrogation überträgt Qumax das vorbehaltene Eigentum an den Sachen, deren Kaufpreis der Dritte gezahlt hat, auf den subrogierten Dritten. Ab dem Zeitpunkt der Subrogation hält der Käufer die beschriebenen Sachen für den subrogierten Dritten. 13.7 Die Subrogation in die Forderung durch einen Dritten und der Übergang des vorbehaltenen Eigentums auf einen Dritten im Sinne der Absätze 5 und 6 lassen unberührt, dass der Käufer Qumax in Anspruch nehmen kann, falls der Verkäufer die zwischen ihnen geschlossenen Verträge in irgendeiner Weise nicht erfüllt.

Artikel 14 – Rechte des geistigen Eigentums 14.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechte sowie eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte) an Zeichnungen, Fotos, Katalogen, Modellen, Entwürfen, Berechnungen und dergleichen, die Qumax dem Käufer zur Verfügung stellt (im Folgenden: „Materialien“), verbleiben jederzeit bei Qumax und gehen niemals auf den Käufer über. Wenn in diesen Bedingungen von „Lieferung“ oder Ableitungen dieses Wortes die Rede ist, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass ein Übergang von Rechten des geistigen Eigentums beabsichtigt ist. Der Käufer erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Materialien in unveränderter Form und für den eigenen Gebrauch zu verwenden; dieses Recht geht zudem niemals über die ausdrücklich vereinbarte Nutzung bzw. die Nutzung hinaus, die im Rahmen der Durchführung des Vertrags vernünftigerweise erforderlich ist. 7 14.2. Unbeschadet der allgemeinen Tragweite von Artikel 14.2 ist es dem Käufer insbesondere ausdrücklich nicht gestattet, den Inhalt (einschließlich Fotos) der von Qumax zur Verfügung gestellten Kataloge zu kopieren und/oder zu bearbeiten. Stellt Qumax dem Käufer digitale Fotos zur Verfügung, ist die Nutzung dieser Fotos ausschließlich für die von Qumax ausdrücklich angegebenen Zwecke gestattet, und ihre Verwendung auf einer Website ist verboten, sofern Qumax hierfür nicht ausdrücklich zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. Qumax ist berechtigt, ihre Zustimmung zur Nutzung der Materialien jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, ohne gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig zu werden; der Käufer hat die Materialien in diesem Fall unverzüglich an Qumax zurückzusenden. 14.3. Wird rechtskräftig festgestellt, dass die von Qumax an den Käufer gelieferten Sachen ein in den Niederlanden geltendes Urheber- und/oder Geschmacksmusterrecht Dritter verletzen, nimmt Qumax die Sachen gegen Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises zurück. Die vorgenannte Erstattung des Kaufpreises ist der einzige Rechtsbehelf des Käufers in dieser Angelegenheit.

Artikel 15 – Beendigung und Stornierung 15.1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:265 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist Qumax berechtigt, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch Kündigung zu beenden oder aufzulösen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein, wenn: a. der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird, seine Zahlungsunfähigkeit beantragt oder ein solcher Antrag gegen ihn gestellt wird; b. der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder zur Liquidation übergeht; c. das Vermögen des Käufers oder ein Teil davon gepfändet wird. 15.2. Sofern eine vollständige oder teilweise Stornierung bei Zustandekommen des mit Qumax geschlossenen Vertrags nicht ausgeschlossen wurde, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach dessen Zustandekommen, jedoch nicht innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor dem von Qumax vorgesehenen Lieferdatum, durch eine schriftliche, an Qumax gerichtete Erklärung vollständig oder teilweise zu stornieren (zu kündigen), gegen Zahlung von 30 % des vereinbarten Kaufpreises an Qumax, der dem stornierten Teil des Vertrags entspricht. Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem Qumax die vorgenannte Zahlung erhalten hat. Eine teilweise Kündigung eines Vertrags, durch die ein verbleibender Bestellwert von weniger als dem für das Land, in dem der Käufer ansässig ist, geltenden Mindestbestellwert bzw. dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Qumax ausdrücklich angegebenen Mindestbestellwert verbleibt, ist nicht möglich.

Artikel 16 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten 16.1. Auf alle Angebote von Qumax und alle Verträge mit Qumax findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 6 # 6 16.2. Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus dem Vertrag, auf den die Bedingungen Anwendung finden, ergeben oder damit zusammenhängen oder die Bedingungen selbst sowie deren Auslegung oder Durchführung betreffen, gleich ob tatsächlicher oder rechtlicher Art, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam entschieden, es sei denn, Qumax zieht es vor, den Streit dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Sitzort des Käufers vorzulegen. 8

Artikel 17 – Widerspruch zwischen niederländischem Text und Übersetzung Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text der Bedingungen und gegebenenfalls einer Fassung in einer anderen Sprache ist die niederländische Fassung verbindlich.

Artikel 18 - Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach der Stornierung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzusenden. Sie erhalten dann den vollständigen Bestellbetrag einschließlich Versandkosten gutgeschrieben. Lediglich die Kosten für die Rücksendung von Ihrem Wohnort zum Webshop gehen zu Ihren Lasten. Diese Kosten betragen circa 7,25 pro Paket; die genauen Tarife entnehmen Sie bitte der Website Ihres Versanddienstleisters. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist das Produkt mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör und - sofern dies vernünftigerweise möglich ist - im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückzusenden. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, können Sie uns über info@onyxjourney.nl kontaktieren.  Wir erstatten den geschuldeten Bestellbetrag anschließend innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung Ihrer Rücksendung, sofern das Produkt bereits ordnungsgemäß zurückerhalten wurde.

Artikel 19 - Beschwerdeverfahren
Der Unternehmer verfügt über ein hinreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet Beschwerden gemäß diesem Beschwerdeverfahren. Beschwerden über die Durchführung des Vertrags sind innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer einzureichen. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit, antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einer Angabe, wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann. Kann die Beschwerde nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, entsteht eine Streitigkeit, die dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt. Bei Beschwerden hat sich der Verbraucher zunächst an den Unternehmer zu wenden. Ist der Webshop der Stichting WebwinkelKeur angeschlossen und können Beschwerden nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, hat sich der Verbraucher an die Stichting WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) zu wenden; diese wird kostenlos vermitteln. Prüfen Sie unter https://www.webwinkelkeur.nl/ledenlijst/, ob dieser Webshop über eine laufende Mitgliedschaft verfügt. Sollte weiterhin keine Lösung erzielt werden, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von der Stichting WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Streitkommission bearbeiten zu lassen; deren Entscheidung ist verbindlich, und sowohl Unternehmer als auch Verbraucher stimmen dieser verbindlichen Entscheidung zu. Für die Vorlage einer Streitigkeit bei dieser Streitkommission fallen Kosten an, die vom Verbraucher an die betreffende Kommission zu zahlen sind. Beschwerden können außerdem über die europäische OS-Plattform (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden. Eine Beschwerde setzt die Verpflichtungen des Unternehmers nicht aus, sofern der Unternehmer nicht schriftlich etwas anderes angibt. Wird eine Beschwerde vom Unternehmer für begründet befunden, wird der Unternehmer nach seiner Wahl die gelieferten Produkte kostenlos ersetzen oder reparieren.